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Údrnická Lhota

Údrnická Lhota ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Jičín lag.
Údrnická Lhota gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Údrnická Lhota. Heute heißt der Ort Údrnická Lhota und gehört zu Tschechoslowakei.