Hlubyně
Hlubyně ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Blatná lag.
Hlubyně gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Hlubyně. Heute heißt der Ort Hlubyně und gehört zu Tschechische Republik.