Heinrichsgrün ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Kraslice lag.
Heinrichsgrün gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Heinrichsgrün. Heute heißt der Ort Jindřichovice und gehört zu Tschechische Republik.