Holohlavy ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Dvůr Králové nad Labem lag.
Holohlavy gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Holohlavy. Heute heißt der Ort Holohlavy und gehört zu Tschechoslowakei.