Holubín
Holubín ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Mariánské Lázně lag.
Holubín gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Hollowing. Heute heißt der Ort Holubín und gehört zu Tschechische Republik.