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Huntířov

Huntířov ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Děčín lag.
Huntířov gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Güntersdorf. Heute heißt der Ort Huntířov und gehört zu Tschechische Republik.