Starý Albenreuth ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Cheb lag.
Starý Albenreuth gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Alt Albenreuth. Heute heißt der Ort Mýtina und gehört zu Tschechische Republik.