Böhmisch Liebau ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Šternberk lag.
Böhmisch Liebau gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Böhmisch Liebau. Heute heißt der Ort Dolní Libina und gehört zu Tschechische Republik.