Postřižín ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Kralupy nad Vltavou lag.
Postřižín gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Postřižín. Heute heißt der Ort Postřižín und gehört zu Tschechische Republik.