Meretitz bei Klösterle an der Eger ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Kadaň lag.
Meretitz bei Klösterle an der Eger gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Meretitz bei Klösterle an der Eger. Heute heißt der Ort Miřetice u Klášterce nad Ohří und gehört zu Tschechische Republik.