Klášter
Klášter ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Jindřichův Hradec lag.
Klášter gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Kloster. Heute heißt der Ort Klášter I und gehört zu Tschechische Republik.