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Klášter

Klášter ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Jindřichův Hradec lag.
Klášter gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Kloster. Heute heißt der Ort Klášter I und gehört zu Tschechische Republik.