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Kostelní Lhota

Kostelní Lhota ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Poděbrady lag.
Kostelní Lhota gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Kostelní Lhota. Heute heißt der Ort Kostelní Lhota und gehört zu Tschechoslowakei.