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Kirchenbirk

Kirchenbirk ist ein Ort, der vor Vertrag von Saint-Germain zu Österreich-Ungarn gehörte und im Verwaltungsgebiet Falkenau a. d. Eger lag.
Kirchenbirk gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Kirchenbirk. Heute heißt der Ort Kostelní Bříza und gehört zu Tschechische Republik.