Včelná ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Prachatice lag.
Včelná gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Včelná pod Boubinem. Heute heißt der Ort Včelná pod Boubínem und gehört zu Tschechische Republik.