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Svatá Kateřina

Svatá Kateřina ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Boskovice lag.
Svatá Kateřina gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Svatá Kateřina. Heute heißt der Ort -Kateřina (Šebrov-Kateřina-) und gehört zu Tschechoslowakei.