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Karlík

Karlík ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Hořovice lag.
Karlík gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort NN. Heute heißt der Ort Karlík und gehört zu Tschechische Republik.