Mährisch Karlsdorf ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Zábřeh lag.
Mährisch Karlsdorf gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Mährisch Karlsdorf. Heute heißt der Ort Moravský Karlov und gehört zu Tschechische Republik.