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Moravský Karlov

Moravský Karlov ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Zábřeh lag.
Moravský Karlov gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Mährisch Karlsdorf. Heute heißt der Ort Moravský Karlov und gehört zu Tschechische Republik.