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Karlsdorf

Karlsdorf ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Rýmařov lag.
Karlsdorf gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Karlsdorf. Heute heißt der Ort Karlov pod Pradědem und gehört zu Tschechische Republik.