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Kaltenbrunn

Kaltenbrunn ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Jindřichův Hradec lag.
Kaltenbrunn gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Kaltenbrunn. Heute heißt der Ort NN und gehört zu Tschechische Republik.