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Josefův Důl

Josefův Důl ist ein Ort, der vor Vertrag von Saint-Germain zu Österreich-Ungarn gehörte und im Verwaltungsgebiet Jungbunzlau lag.
Josefův Důl gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Josefův Důl. Heute heißt der Ort Josefův Důl und gehört zu Tschechoslowakei.