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Jaroměř

Jaroměř ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Dvůr Králové nad Labem lag.
Jaroměř gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Jaroměř. Heute heißt der Ort Jaroměř und gehört zu Tschechoslowakei.