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Jaroměř

Jaroměř ist ein Ort, der vor Vertrag von Saint-Germain zu Österreich-Ungarn gehörte und im Verwaltungsgebiet Königinhof a. d. Elbe lag.
Jaroměř gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Jaroměř. Heute heißt der Ort Jaroměř und gehört zu Tschechoslowakei.