Hustířany ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Dvůr Králové nad Labem lag.
Hustířany gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Hustířany. Heute heißt der Ort Hustířany und gehört zu Tschechoslowakei.