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Hörsin

Hörsin ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Cheb lag.
Hörsin gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Hörsin. Heute heißt der Ort Hrzín und gehört zu Tschechische Republik.