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Klostergrab

Klostergrab ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Duchcov lag.
Klostergrab gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Klostergrab. Heute heißt der Ort Hrob und gehört zu Tschechische Republik.