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Königgrätz

Königgrätz ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Hradec Králové lag.
Königgrätz gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Hradec Králové. Heute heißt der Ort Hradec Králové und gehört zu Tschechoslowakei.