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Grottau

Grottau ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Liberec (venkov) lag.
Grottau gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Grottau. Heute heißt der Ort Hrádek nad Nisou und gehört zu Tschechische Republik.