Horní Dvořiště ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Kaplice lag.
Horní Dvořiště gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Ober Haid. Heute heißt der Ort Horní Dvořiště und gehört zu Tschechische Republik.