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Holohlau

Holohlau ist ein Ort, der vor Vertrag von Saint-Germain zu Österreich-Ungarn gehörte und im Verwaltungsgebiet Königinhof a. d. Elbe lag.
Holohlau gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Holohlavy. Heute heißt der Ort Holohlavy und gehört zu Tschechoslowakei.