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Bad Königswart

Bad Königswart ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Mariánské Lázně lag.
Bad Königswart gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Bad Königswart. Heute heißt der Ort Lázně Kynžvart und gehört zu Tschechische Republik.