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Badstübl

Badstübl ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Žlutice lag.
Badstübl gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Badstübl. Heute heißt der Ort Podštěly und gehört zu Tschechische Republik.