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Kokořínský Důl

Kokořínský Důl ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Mělník lag.
Kokořínský Důl gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Kokořínský Důl. Heute heißt der Ort Kokořínský Důl und gehört zu Tschechische Republik.