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Kokořínský Důl

Kokořínský Důl ist ein Ort, der vor Vertrag von Saint-Germain zu Österreich-Ungarn gehörte und im Verwaltungsgebiet Melnik lag.
Kokořínský Důl gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Kokořínský Důl. Heute heißt der Ort Kokořínský Důl und gehört zu Tschechische Republik.