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Hinter-Ehrnsdorf

Hinter-Ehrnsdorf ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Moravská Třebová lag.
Hinter-Ehrnsdorf gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Hinter Ehrnsdorf. Heute heißt der Ort Zadní Arnoštov und gehört zu Tschechische Republik.