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Groß-Herrlitz

Groß-Herrlitz ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Bruntál lag.
Groß-Herrlitz gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Groß Herrlitz. Heute heißt der Ort Velké Heraltice und gehört zu Tschechische Republik.