Újezd Svatého Kříže ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Horšovský Týn lag.
Újezd Svatého Kříže gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Heiligenkreuz. Heute heißt der Ort Újezd Svatého Kříže und gehört zu Tschechische Republik.