Újezd Svatého Kříže ist ein Ort, der vor Vertrag von Saint-Germain zu Österreich-Ungarn gehörte und im Verwaltungsgebiet Bischofteinitz lag.
Újezd Svatého Kříže gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Heiligenkreuz. Heute heißt der Ort Újezd Svatého Kříže und gehört zu Tschechische Republik.