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Habřina

Habřina ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Dvůr Králové nad Labem lag.
Habřina gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Habřina. Heute heißt der Ort Habřina und gehört zu Tschechoslowakei.