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Dobruška

Dobruška ist ein Ort, der vor Vertrag von Saint-Germain zu Österreich-Ungarn gehörte und im Verwaltungsgebiet Neustadt a. d. Mettau lag.
Dobruška gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Dobruška. Heute heißt der Ort Dobruška und gehört zu Tschechoslowakei.