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Güntersdorf

Güntersdorf ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Dvůr Králové nad Labem lag.
Güntersdorf gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Güntersdorf. Heute heißt der Ort -Huntířov (Vítězná-) und gehört zu Tschechische Republik.