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Gottmannsgrün

Gottmannsgrün ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Aš lag.
Gottmannsgrün gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Gottmannsgrün. Heute heißt der Ort Trojmezí und gehört zu Tschechische Republik.