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Hradišťský Újezd

Hradišťský Újezd ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Plzeň lag.
Hradišťský Újezd gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Hradišťský Újezd. Heute heißt der Ort Hradišťský Újezd und gehört zu Tschechische Republik.