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Auborsko

Auborsko ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Klatovy lag.
Auborsko gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Úborsko. Heute heißt der Ort Úborsko und gehört zu Tschechische Republik.