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Farářství

Farářství ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Hradec Králové lag.
Farářství gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Farářství. Heute heißt der Ort NN und gehört zu Tschechoslowakei.