Ernstbrunn
Ernstbrunn ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Český Krumlov lag.
Ernstbrunn gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Ernstbrunn. Heute heißt der Ort Arnoštov und gehört zu Tschechische Republik.