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Königinhof an der Elbe

Königinhof an der Elbe ist ein Ort, der vor Vertrag von Saint-Germain zu Österreich-Ungarn gehörte und im Verwaltungsgebiet Königinhof a. d. Elbe lag.
Königinhof an der Elbe gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Dvůr Králové nad Labem. Heute heißt der Ort Dvůr Králové nad Labem und gehört zu Tschechoslowakei.