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Dreihöf

Dreihöf ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Žatec lag.
Dreihöf gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Dreihöf. Heute heißt der Ort Záhoří (Žatec-Záhoří) und gehört zu Tschechische Republik.