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Dreihöf

Dreihöf ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Cheb lag.
Dreihöf gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort NN. Heute heißt der Ort Třídvoří und gehört zu Tschechische Republik.