Drahenický Málkov ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Blatná lag.
Drahenický Málkov gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Drahenický Málkov. Heute heißt der Ort Drahenický Málkov und gehört zu Tschechische Republik.